Bußgelder in Griechenland

Nichts ist ärgerlicher als wenn man in seinem Urlaub vom Staat zur Kasse gebeten wird. Die Bußgelder sind in Grichenland, wie überall in Europa, deutlich höher als bei uns in Deutschland. So kann das Bußgeld schon mal ein riesiges Loch in die Urlaubskasse reißen. Und wenn Sie pech haben, dürfen Sie erst ausreisen, nachdem Sie das Bußgeld bezahlt haben.

Innerhalb geschlossener Ortschaften liegt die Höchstgeschwindigkeit in Griechenland für alle Fahrzeuge bei 50 km/h. Außerhalb geschlossener Ortschaften gelten die in der Tabelle angegebenen Geschwindigkeitsbeschränkungen:

Die wichtigsten Geschwindigkeitsbeschränkungen in Griechenland

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Fahrzeugart Autobahn Schnell-Straße Sonstige Straßen
PKW 130 110 90
Busse, allgemein 100 90 80
Busse, diverse 80 80 70
Schulbusse 80 80 60
LKW bis 3,5 t 100 90 80
Motorräder bis 125 ccm 80 80 70
Motorräder über 125 ccm 130 110 90
Motorräder mit Seitenwagen 70 70 60
Mopeds, Land- und Baumaschinen 40 40 40
 

Bußgelder für verschiedene Vergehen

Die Bußgelder in Griechenland sind im Vergleich zu Deutschland deutlich teurer. Hier finden sie ein kurze Information über die wichtigsten Bußgelder.

In Griechenland gibt es keine Lichtpflicht. Für eine bessere Sichbarkeit ist es aber empfehlenswert besonders außerhalb geschlossener Ortschften das Licht am Fahrzeug ein zu schalten. Durch das teilweise gleißende Licht der griechischen Sonne sind anderen Fahrzeuge ohne Licht manchmal sehr schlecht zu sehen.

Vergehen Bußgeld Fahrverbot,
Stillegung,
Haftstrafe
Bei Zahlung binnen 10 Tagen
Defektes oder unvorschriftsmäßiges Stand-, Brems-, Blink-, Abblend-, Fernlicht 150€ 3 Tage  
Geschwindigkeitsüberschreitung bis 20 km/h 40 €   20 €
Überschreitung 20 bis 30 km/h 100 €   50 €
Überschreitung.mehr als 30 km/h 350 € 60 Tage 175 €
Geschwindigkeit von über 150 km/h auf Autobahn oder 130 km/h auf Schnellstraße oder 120 km/h auf sonstiger Straße 350€ 60 Tage  
Unterschreitung der Mindestgeschwindigkeit 80€    
Sicherheitsabstand bzw. nicht angepasste Geschwindigkeit. 80€    
Alkohol 0, 5 bis 0, 8 Promille 200 €   100 €
Alkohol 0, 8 bis 1,1 Promille 700 € 90 Tage 350 €
Alkohol über 1,1 Promille 1.200 € 180 Tage und mind.
2 Monate Gefängnis
600 €
Alkohol über 1,1 Promille Alkohol im
Wiederholungsfall innerhalb von zwei Jahren
2.000 € 5 Jahre Fahrverbot u.
mind. 6 Monate Haft
1.000 €
Fahren ohne Sicherheitsgurt oder Helm, nicht vorhandener indersitz 350 € 10 Tage 175 €
Verbotenes Überholen 700 € 20 Tage / 20 Tage* 350 €
Nicht beachten einer roten Ampel 700 € 60 Tage / 20 Tage* 350 €
Rote Ampel, Fußgänger 40€    
Nicht beachten eines Stopp-Schildes 700 € 20 Tage / 20 Tage* 350 €
Beteiligung an unerlaubten Rennen 700 € 30 Tage / 30 Tage* 350 €
Häufiger Spurwechsel 700 € 30 Tage / 10 Tage* 350 €
Missbrauch der Hupe 20€    
Benutzung von Busfahrbahnen 200€ 9 Tage  
Umfahren einer geschlossenen Halbschranke 700 € 60 Tage / 20 Tage* 350 €
Wenden oder Rückwärtsfahren auf Autobahnen, in Tunneln und Einbahnstraßen 700 € 20 Tage / 20 Tage* 350 €
Behinderung von Fußgängern auf Fußgängerüberwegen oder in Fußgängerzonen 200 € 10 Tage / 10 Tage* 100 €
Falschparken 80 € 10 Tage / 20 Tage* 40 €
Unberechtiges Parken auf Behindertenparkpl. 150 € 10 Tage / 10 Tage* 75 €
Benutzung von Radio oder Telefon
beim Motorradfahren
150 € 30 Tage 75 €
Benutzung von Fernsehern oder. Telefon beim Autofahren 100 € 30 Tage 50 €
Fahren in Einbahnstraßen entgegen
der Fahrtrichtung
200 € 20 Tage / 20 Tage* 100 €
Parken im Kreuzungsbereich 350 € 20 Tage / 20 Tage* 175 €
Verwendung von Radar- o. Laser-Warngeräten 2.000 € 30 Tage / 60 Tage* 1.000 €

*Wird das Fahrzeug Stillgelegt, werden Führerschein, Fahrzeugschein und Nummernschilder einbehalten!

 

Wichtige Hinweise zu den Bußgeldern

Wird Ihnen ein Strafmandat zu Unrecht erteilt, können sie innerhalb von 3 Tagen bei dem Leiter der zuständigen Dienststelle, in der Regel das Polizeirevier, persönlich Einspruch einlegen. Wird der Einspruch akzeptiert, werden die Strafpunkte gelöscht.

In Griechenland wird der Verstoß immer für das Auto festgestellt. Es wird also nur das KFZ-Kennzeichen registriert, der Fahrer interessiert bei der Feststellung des Verstoßes nicht unbedingt. Wenn der Fahrer greifbar ist, werden seine Daten aber notiert.

Wenn ein Verstoß auf Basis des Kfz-Kennzeichens festgestellt wird, erhält der Halter des Fahrzeuges das Protokoll zugestellt. Er ist auch für die Zahlung der Strafe zuständig und erhält die Punkte für das Vergehen. Sollte der Halter nicht der Fahrer sein der das Vergehen begangen hat, muß er dies innerhalb von 5 Tagen nachdem er das Protokoll erhalten hat der zuständigen Dienststelle mitteilen. Er muß dann den Fahrer, der das Fahrzeug in der fraglichen Zeit gefahren hat und damit den Verstoß begangen hat, nennen. Dies gilt natürlich auch für Leasing und Mietfahrzeuge.

Wenn das Bußgeld innerhalb von 10 Tagen nach der Feststellung des Vergehens bezahlt wird, wird das Bußgeld um 50% reduziert.

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